Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
Suche
zur Navigation

Informationen aus der Mensa bezüglich kennzeichnungspflichtigen Allergenen

Seit dem 13.Dezember 2014 müssen Allergene, d.h. Stoffe oder Erzeugnisse, welche Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können, auch auf unverpackten Lebensmitteln (sogenannte lose Ware) gekennzeichnet werden. Grundlage ist die EU-Lebensmittel-Informationsverordnung Nr. 1169/2011. Die Verordnung soll dem Verbraucher- aber insbesondere auch dem Gesundheitsschutz der ständig steigenden Zahl betroffener Allergiker dienen.

Selbstverständlich müssen auch wir in der Hogy-Mensa somit kennzeichnungspflichtige Allergene deklarieren. Insgesamt sind es 14 Allergene, die ca. 90% aller Lebensmittelunverträglichkeiten auslösen und die deklariert werden müssen. Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für die Zutaten, nicht für Spuren.

Grundsätzlich genügt eine mündliche Information über die Zutaten und Inhaltsstoffe, aber auch die mündliche Kennzeichnung setzt eine schriftliche Dokumentation voraus. Daher werden die im Essen enthaltenen deklarationspflichtigen Allergene täglich in einer Liste, die im Eingangsbereich der Mensa aushängt, eingetragen, so dass die Schüler-/innen die Möglichkeit haben, sich über die Allergene vor dem Erwerb des Essens zu informieren.

Es ist auch gefordert, dass kennzeichnungspflichtige Allergene in selbstgebackenen Kuchen deklariert werden. D.h. die Kuchen, die für den Verkauf in der Mensa von den Hogy-Eltern gespendet werden, müssen künftig mit ausgefüllter Allergen-Checkliste abgegeben werden. Zur Hilfestellung für die "Back-Eltern" haben wir eine Allergen-Checkliste für selbstgebackene Kuchen erstellt, diese finden Sie auf der Hogy-Homepage/Mensa und kann als PDF heruntergeladen werden. 

Wir hoffen sehr, dass alle Eltern die sich bereit erklärt haben Kuchen für die Mensa zu spenden, dies trotz der Kennzeichnungspflicht trotzdem tun werden, da die Kuchen sehr gerne von unseren Schüler/-innen angenommen werden.

Das Mensa-Team des Hohenstaufen-Gymnasiums