Hohenstaufen-Gymnasium Göppingen
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Teilnahmebedingungen für den Schüleraustausch


1. Ziele des Schüleraustauschs
  • Ein Schüleraustausch gibt dem Schüler Gelegenheit, die Sprachkenntnisse zu vertiefen und die Lebensverhältnisse des anderen Volkes kennenzulernen.
  • Der Schüleraustausch verfolgt keine touristischen Zwecke.
2. Eignung und Zulassung

Zum Schüleraustausch können in der Regel Schülerinnen und Schüler ab dem zweiten Lernjahr Französisch zugelassen werden, die

  • von ihrer Persönlichkeit her die Gewähr bieten, dass der Austausch zu einem Gewinn wird,
  • bereit sind, gemeinsam mit dem Partner die Freizeit zu gestalten und sich in die Gastfamilien einzufügen,
  • willens sind, bei der Vor- und Nachbereitung des Aufenthalts (z.B. durch  selbständige Beiträge im Französischunterricht) mitzuwirken, und
  • aufgeschlossen sind für das andere Land und seine Kultur (dazu gehören auch Kirchen und Museen). 
    Die Schule kann die Zahl der Teilnehmer am Schüleraustausch beschränken.
3. Pflichten der Austauschschüler
  • Da der Schüleraustausch eine Schulveranstaltung ist, sind die Schülerinnen und Schüler an die Weisungen der begleitenden Lehrer gebunden (Fehlverhalten führt  u.U. zu Schulstrafen).
  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an den  Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Im Ausland ist das vorgesehene Programm verbindlich.
4. Pflichten der Eltern
  • Schüleraustausch ist nur im Prinzip der Gegenseitigkeit zu verwirklichen, d.h. Sie verpflichten sich, einen Austauschschüler auf die gleiche Dauer bei sich aufzunehmen und wie ein eigenes Kind zu betreuen. Sie sollen ihm den Erwerb der deutschen Sprache erleichtern.
  • Sie werden gebeten, bei Schwierigkeiten irgendwelcher Art die verantwortlichen Lehrer zu informieren.
  • Um den begleitenden französischen Lehrern Kontakte zu ermöglichen, bitten wir Sie, diese Lehrkräfte evtl. bei sich einzuladen (z.B. zu einem Essen).
  • Mit der Unterschrift unter dem Austauschantrag bestätigen Sie, dass Ihr Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten. Auf mögliche körperliche Gebrechen (z.B. Allergien) sollten Sie uns in einem Begleitschreiben hinweisen. Sollte sich vor dem Austausch im Gesundheitszustand Ihres Kindes eine Änderung ergeben, so bitten wir um eine rasche Nachricht.
  • Ihr Kind muss ausreichend und im Ausland gültig krankenversichert sein und das Formular E 111 dabeihaben.
5. Aufgaben der Schule

Die Schule übernimmt

  • die Organisation des Austauschs einschließlich der Fahrten,
  • die Betreuung der Austauschschüler im Gastland durch begleitende Lehrer und
  • die Gestaltung eines Programms für die Gastschüler
6. Kosten
  • Die Schule verbindet mit dem Austausch keine kommerziellen Gesichtspunkte. Sie rechnet die entstehenden Kosten ab. Da Zuschüsse des DFJW nur unregelmäßig gewährt werden, gleichen wir Überschüsse und Defizite jahresübergreifend aus.
  • Mit der Zuweisung eines Partners wird der Reisepreis fällig.
  • Bei Rücktritt muss im allgemeinen doch der volle Reisepreis bezahlt werden, es sei   denn, dass die Kosten noch nicht entstanden sind.
7. Freistellung vom Unterricht.
  • Findet der Austausch während der Schulzeit statt, so werden die teilnehmenden Schüler vom Unterricht befreit. Es ist der Schule aber meist nicht möglich, auf entstehende Wissenslücken Rücksicht zu nehmen. Auch muss damit gerechnet werden, dass während der Abwesenheit Klassenarbeiten geschrieben werden.